
Landgericht Köln stoppt Uber X – Sieg für fairen Wettbewerb
Das Landgericht Köln (Az. 84 O 15/25) hat entschieden: Die App Uber X verstößt in ihrer aktuellen Form gegen das Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 4 PBefG) und darf so nicht weiter betrieben werden.
Hintergrund: Im Verfahren der Taxi Ruf Köln eG stellte das Gericht fest, dass Uber X Aufträge nicht am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen lässt, sondern direkt an Fahrer weiterleitet. Diese Praxis umgeht die gesetzlich vorgeschriebene Systematik des Mietwagenverkehrs und ist wettbewerbswidrig.
„Die Funktion der App ist darauf ausgelegt, Beförderungsaufträge unmittelbar an Fahrer weiterzuleiten – das ist gesetzeswidrig.“
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es sendet jedoch ein klares Signal an Plattformen wie Uber und Bolt: Digitale Vermittlung darf die Regeln des Personenbeförderungsrechts nicht aushebeln.
Für die Taxi-Branche bedeutet das einen wichtigen Schritt hin zu fairen Marktbedingungen und zur Stärkung des regulierten Taxigewerbes in Deutschland.
Quellen: WDR · Taxi Heute · Taxi Times
